Anschlußpflicht

Die Pflicht aller Betreiber von Netzen der allgemeinen Versorgung, alle Kunden in Ihrem Netzgebiet an der gewünschten (und technisch/wirtschaftlich möglichen/zumutbaren) Netzebene von Strom anzuschließen. Sinngemäß gilt das Gleiche für Gas.