Netzzugang

Netzbetreiber müssen im liberalisierten Markt allen Marktteilnehmern (Nachfragern und Lieferanten) Netzzugang gewähren, d.h. ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihr Netz zum Bezug oder zur Lieferung zu nutzen. Größere Nachfrager sichern sich die Netznutzung in der Regel bis zum Bilanzkreis, kleinere Nachfrager/Privathaushalte nur bis zum Zählpunkt.