Terminkontrakt

Vertrag über ein Termingeschäft. Man unterscheidet zwischen bedingten Termingeschäften (Optionen) und unbedingten Termingeschäften (Futures und Forwards). Optionen verbriefen dem Besitzer ein Kauf- oder Verkaufsrecht, Forwards und Futures dagegen beinhalten gleichzeitig die Pflicht einer spezifizierten Gegenleistung.