Ausgleichsenergie

Rechnerische Energiemengen für den mengenseitigen Ausgleich einzelner Bilanzkreise für Strom oder Gas. Bilanzkreisabweichungen treten auf, wenn in den vereinbarten Messperioden (Strom: 15 Min; Gas: 60 Min) der Mittelwert der Einspeiseleistung (aus dem Beschaffungsportfolio) vom Mittelwert der Entnahmeleistung (des Absatzportfolios) abweicht.