Prozedur, bei der, statt durch physische Lieferung eines Vermögensgegenstandes, der Kontrakt durch eine finanzielle Ausgleichszahlung erfüllt wird.
Prozedur, bei der, statt durch physische Lieferung eines Vermögensgegenstandes, der Kontrakt durch eine finanzielle Ausgleichszahlung erfüllt wird.