Vertraglich festzulegende Übergabestellen, an denen aus einem Energienetz die beförderte Energie entnommen wird. Es kann sich dabei um die Entnahmestelle eines Endkunden oder die Einspeisestelle eines nachgelagerten Netzbetreibers handeln.
Vertraglich festzulegende Übergabestellen, an denen aus einem Energienetz die beförderte Energie entnommen wird. Es kann sich dabei um die Entnahmestelle eines Endkunden oder die Einspeisestelle eines nachgelagerten Netzbetreibers handeln.