Finanzielle Energiehandelsgeschäfte

Handelsgeschäfte, deren Zweck nicht die physische Lieferung von Energie ist. Üblicherweise dienen sie der Absicherung von Preisrisiken [Absicherungsgeschäfte], dem Erwirtschaften von Arbitragegewinnen [Arbitragegeschäfte] oder dem Erwirtschaften von Renditen [Spekulationsgeschäfte].